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Zuschuss bei Beschäftigung von Behinderten

Klienten-Info 04/2019
Zuschuss bei Beschäftigung von Behinderten

Wer Menschen mit Behinderung einstellt, kann seit 1. März 2019 die Inklusionsförderung oder die Inklusionsförderung Plus beantragen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 24 Dienstnehmern je 25 Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen. Dafür bekommt man eine Inklusionsförderung. Unternehmen mit weniger als 25 Arbeitnehmern erhalten die Inklusionsförderung Plus. Außerdem wird man für die Einstellung von begünstigten Behinderten von einigen Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, DB, DZ, Wiener Dienstgeberabgebe) befreit.

Kommt ein Unternehmen mit mehr als 24 Arbeitnehmern der Beschäftigungspflicht nicht nach, fällt eine Ausgleichstaxe zwischen 262 und 391 Euro pro Monat und nicht besetzter Behindertenstelle an.

Voraussetzung

Der Behinderte muss vom AMS eine Eingliederungsbeihilfe erhalten, die ab 1.1.2019 endet. Dann muss die Förderung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Beihilfe beim Sozialministerium beantragt werden.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Inklusionsförderung beträgt 30 Prozent des Bruttogehalts, maximal aber monatlich 1.000 Euro. Bei der Inklusionsförderung Plus gibt es einen Zuschlag von 25 Prozent auf die Förderung. Die monatliche Obergrenze liegt demnach bei 1.250 Euro. Der Behinderte muss über der Geringfügigkeitsgrenze angestellt werden. Die Förderung wird maximal zwölf Monate gewährt.

Infoblatt des Sozialministeriums

Antragsformulare

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