Wiener Parkpickerl und Sachbezug für Parkplatz
Mit 1. März 2022 kommt das flächendeckende Parkpickerl in Wien. Nutzen Mitarbeiter einen firmeneigenen Parkplatz fällt nun Sachbezug an.
Wer in Wien parken möchte, braucht nun an fast allen Straßen ein Parkpickerl oder einen Kurzparkschein. Auch die zeitliche Geltungsdauer wird einheitlich auf Mo – Fr. 9:00 bis 22:00 Uhr erweitert. Die maximale Parkdauer beträgt überall zwei Stunden.
Parkkleber für Betriebe
Unternehmen mit Standort in Wien können einen Parkkleber für ihre Firmenfahrzeuge beantragen, wenn das Fahrzeug regelmäßig für betriebliche Fahrten verwendet wird. Wichtig: Das KFZ muss auf den Betrieb zugelassen sein.
Sachbezug für Mitarbeiter-Parkplatz
Kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers parken und befindet sich der Parkplatz in einem Bereich mit Parkraumbewirtschaftung, ist dafür ein Sachbezug von 14,53 Euro monatlich anzusetzen.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Fahrzeug ein privat genutztes Firmenfahrzeug oder ein arbeitnehmereigenes KFZ ist. Der volle Sachbezug ist auch anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer nur gelegentlich parkt oder sich mehrere Arbeitnehmer einen Parkplatz teilen.
Stellt der Arbeitgeber einen Parkplatz nicht in Arbeits- sondern Wohnnähe des Dienstnehmers zur Verfügung, so fällt nicht der pauschale Sachbezug von 14,53 Euro an, sondern die tatsächlichen Kosten bzw. die ortsübliche Miete.
Weitere Informationen
Stadt Wien – ViennaGIS
Wirtschaftskammer: Beratung zum Parkpickerl