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Wichtige Steuertermine 2. Quartal 2024

Klienten-Info 03/2024
Wichtige Steuertermine 2. Quartal 2024 Foto © Bernd Leitner – stock.adobe.com

Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine übersichtlich aufbereitet.

Datum

Was?

Mo 01.04.24

Einreichfrist COFAG Spätanträge

Di 02.04.24

Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Februar

 

Zusammenfassende Meldung für Februar

Mo 15.04.24

Umsatzsteuer für Februar

 

Werbeabgabe für Februar

 

Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 1. Quartal (Fristverlängerung möglich)

 

Intrastatmeldung für März

 

Lohnabgaben für März

Di 30.04.24

Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 1. Quartal

 

Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für März

 

Zusammenfassende Meldung für März bzw. 1. Quartal

 

Abgabe der Steuererklärungen in Papierform (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) für 2023

Mi 15.05.24

Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 2. Quartal

 

Umsatzsteuer für März bzw. 1. Quartal

 

Werbeabgabe für März

 

Kammerumlage für das 1. Quartal

 

Lohnabgaben für April

Do 16.05.24

Intrastatmeldung für April

Fr 31.05.24

Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 2. Quartal

 

Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für April

 

Zusammenfassende Meldung für April

Fr 14.06.24

Intrastatmeldung für Mai

Mo 17.06.24

Umsatzsteuer für April

 

Werbeabgabe für April

 

Lohnabgaben für Mai

So 30.06.24

Antrag Spendenbegünstigung rückwirkend für 2024

 

Einreichfrist Energiekosten für Non-Profit-Organisationen (Phase 1)

 

Abgabe der Steuererklärungen über FinanzOnline (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) für 2023

 

Antrag Rückerstattung ausländische Mehrwertsteuern (Drittstaatenunternehmer in Ö bzw. Mehrwertsteuern aus Drittstaaten) aus 2023

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