Whistleblower-Richtlinie gilt nun in Österreich
Jetzt ist es so weit: Der Nationalrat hat am 1. Februar 2023 das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) beschlossen und somit die „EU-Whistleblower-Richtlinie” mit einiger Verspätung umgesetzt.
Das HSchG ist am 25. Februar 2023, am Folgetag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Unternehmen mit mehr als 249 Arbeitnehmern haben nun sechs Monate Zeit, ein internes Meldesystem einzurichten. Der Stichtag ist somit der 25. August 2023. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern gilt das Gesetz ab 17. Dezember 2023. Das ist das in der Richtlinie vorgesehene Datum, da die EU eigentlich den 17. Dezember 2021 als Umsetzungsstichtag vorgesehen hatte. Unternehmen in sensiblen Bereichen (z.B. Finanzdienstleister) sind unabhängig von der Größe betroffen, Einzelunternehmen hingegen generell nicht.
Die betroffenen Unternehmen und öffentlichen Stellen müssen Aufdeckern ein internes Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen. Daneben gibt es noch ein externes Hinweisgebersystem beim Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).
Die verpflichtende Einrichtung einer internen Meldestelle bedeutet für Betroffene, dass sie sich mit der Materie schon jetzt befassen müssen. Auf dem Markt gibt es inzwischen Anbieter für die praktische Umsetzung mit elektronischen Meldesystemen. Außerdem plant das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft einen Auslegungsbehelf zum HSchG zu erarbeiten.
Wirtschaftskammer: HinweisgeberInnenschutzgesetz – Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie