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Vorsteuern bei Dienstreisen

Klienten-Info 02/2019
Vorsteuern bei Dienstreisen

Seit 1. November 2018 gelten wieder die alten 10 Prozent Umsatzsteuer für Hotel-Übernachtungen. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Vorsteuern bei Dienstreisen.

Wer in Österreich dienstlich unterwegs ist, kann für die berechneten Tages- und Nächtigungsgelder („Diäten“) die Vorsteuer geltend machen. Wer das Nächtigungsgeld pauschal absetzt bzw. an seine Dienstnehmer ausbezahlt, konnte zwischen Mai 2016 und Oktober 2018 13 Prozent Vorsteuer herausrechnen. Aber nur aus dem Übernachtungsteil, denn beim Frühstücksanteil galten weiterhin 10 Prozent. Das ergab einen Vorsteuerbetrag von 1,65 Euro pro Nacht.

Mit 1.11.2018 gilt wieder der 10prozentige Steuersatz für die Beherbergung. Ist das Frühstück inkludiert, so gilt auch dafür der 10-Prozent-USt-Satz.

Für das Nächtigungspauschale bedeutet das einen Vorsteuerbetrag von 1,36 Euro.

Hier ein Überblick über die Reisekosten für Inlandsreisen und ihre Vorsteuerbeträge:

Was? Höhe Vorsteuer
Fahrtkosten laut Beleg bzw. Kilometergeld laut Beleg,
keine VSt für Kilometergeld
Tagesgelder max. 26,40 Euro pro Tag 10 Prozent, max. 2,40 Euro
Nächtigung inkl. Frühstück laut Beleg oder
pauschal 15,00 Euro pro Nacht
laut Beleg,
bei Pauschale: 1,36 Euro

 

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