Voranmeldung für Energiekostenzuschuss startet
PRESSEINFORMATION
Kocher: Voranmeldung für Energiekostenzuschuss startet
Utl: Förderprogramm für energieintensive Unternehmen kann bei der aws beantragt werden
Die Bundesregierung unterstützt energieintensive Unternehmen durch den Energiekostenzuschuss. Die
gesetzliche Grundlage für die Fördermaßnahme wurde im Oktober beschlossen. Die Förderrichtlinien liegen
derzeit bei der EU-Kommission zur sogenannten Notifikation. Diese Genehmigung durch die EUKommission ist bei Unternehmensbeihilfen verpflichtend und wird in den nächsten Tagen erwartet. Das Ziel
des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums ist eine rasche Abwicklung des Energiekostenzuschusses
sicherzustellen, daher startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss bereits am Montag, 7.
November. „Damit energieintensive Unternehmen auch während der schwierigen Situation auf den
Energiemärkten weiterhin ihre Liquidität aufrechterhalten können und wettbewerbsfähig bleiben, wurde
der Energiekostenzuschuss auf den Weg gebracht. Um rechtsverbindliche Förderzusagen zu treffen,
braucht es die Genehmigung der Förderrichtlinien durch die EU-Kommission. Diese Genehmigung erwarten
wir innerhalb der nächsten Tage. Parallel starten wir bereits die Voranmeldung für den
Energiekostenzuschuss. Diese Voranmeldung im aws Fördermanager erfordert nur wenige Stammdaten
und ist für die Antragstellung verpflichtend“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe
von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Die Förderung ist in einem
Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden.
Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird der
Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des
Bundes.
Ab Montag, 07.11.2022 bis 21. November 2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager
der aws möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses
verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen
Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Diese
Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 22.11.2022 über
den Fördermanager der aws möglich sein. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September
2022. Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen.
Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe
werden Unternehmen mit 2.000,00 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Ausgenommen sind u.a.
Unternehmen, die zur staatlichen Einheit zählen, außer sie stehen im Wettbewerb mit anderen
Unternehmen, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Presseabteilung
Tel.: +43 1 711 00 805130
Email: presse@bmaw.gv.at Homepage: https://www.bmaw.gv.at<br style=“ font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; letter-spacing: normal; line-height: normal; orphans: 2; text-align: -webkit-auto; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: 2; word-spacing: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-