Videokonferenz bei Betriebsprüfung
Auch im Abgabenrecht sind neue Technologien „gekommen um zu bleiben“.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde die ursprünglich in der COVID19-Pandemie befristete Möglichkeit mit den Abgabenbehörden mittels Videokonferenz in Verbindung zu treten, nun dauerhaft ins Gesetz aufgenommen.
Die „Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung“ kann für mündliche Verhandlungen, Erörterungstermine, Vernehmungen, (Schluss-)Besprechungen, Nachschauen, Außenprüfungen, Augenscheine und sonstige Beweisaufnahmen erfolgen. Ob davon Gebrauch gemacht wird, liegt jedoch im Ermessen der Behörde.