Update Energiekostenzuschuss 2 erweitert und verlängert Energiekostenzuschuss 1
Energiekostenzuschuss 2 erweitert und verlängert den Energiekostenzuschuss 1 und unterstützt
die österreichische Wirtschaft und Industrie.
Die österreichische Bundesregierung hat angesichts der hohen Energiepreise rasch ein umfangreiches
Anti–Teuerungspaket für die österreichische Bevölkerung und die Unternehmen aufgelegt. Viele dieser
Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und befinden sich in Auszahlung. So auch der
Energiekostenzuschuss 1, der energieintensive Unternehmen bei ihren Mehrkosten für Strom, Erdgas
und Treibstoffe unterstützt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas–
und Strompreisbremse ist es wesentlich, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe
durch weitere Maßnahmen zu sichern, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und den
Wirtschaftsstandort in der Krise zu stärken. Daher hat sich die Bundesregierung auf die Ausweitung
der Energiehilfen für Unternehmen geeinigt. Der Energiekostenzuschuss 1 wird – mit einer eigenen
Antragsphase für das 4. Quartal – bis Ende des Jahres verlängert. Durch den Energiekostenzuschuss 2
werden ab 2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet.
Über den Energiekostenzuschuss 1
- Die Förderung war ein Teil des Anti–Teuerungspakets und federt bei energieintensiven
Unternehmen ihre Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe ab. - Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
von der aws, der Förderbank des Bundes. - Der ursprüngliche Förderzeitraum betrug Februar 2022 bis September 2022. Dieser
Förderzeitraum wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Für das 4. Quartal wird es eine
eigene Antragsphase geben. Neu hinzu in diesem Quartal kommt die Förderung von Dampf in
der ersten Stufe. - Im Rahmen des Energiezuschusses 1 wurden bereits die ersten Auszahlungen an Unternehmen
getätigt.
Fristen und Fakten des Energiekostenzuschusses 2 für Unternehmen
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro
ausbezahlt werden. - Förderungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023
- Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von
4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest–
Energieintensität - Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2
von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs
bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden - Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom,
Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. - Antragsstellung: Wie beim Energiekostenzuschuss 1 wird die Antragsstellung im
Fördermanager der aws möglich sein - Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder
mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken– und
Finanzierungswesen - Selbstverständlich muss sich die Bundesregierung beim Energiekostenzuschuss an die
beihilferechtlichen Möglichkeiten halten. - Zudem müssen Unternehmen zusätzliche Kriterien erfüllen:
- In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich
Gewinne - Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt
- Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis
Ende 2024). - Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für
förderempfangende Unternehmen. - Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien
ausgeschlossen
Bisherige Zwischenbilanz des Energiekostenzuschusses 1
- Rund 87.000 Unternehmen haben sich bereits für den Energiekostenzuschuss 1
vorangemeldet. - Von 29. November 2022 bis 15. Februar 2023 läuft die Phase der Antragstellung über den aws–
Fördermanager. - Derzeit wurden bereits 1.715 Anträge gestellt. 5 Millionen Euro wurden im Rahmen des
Energiekostenzuschusses 1 an die Unternehmen ausbezahlt. Während andere Länder noch
über Maßnahmen diskutieren oder diese erst für 2023 vorsehen, erhalten die ersten Betriebe
bereits Geld auf ihr Konto.
Zitat Arbeits– und Wirtschaftsminister Martin Kocher
„Mit dem Energiekostenzuschuss 1 werden derzeit besonders betroffene energieintensive
Unternehmen entlastet. Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen
Entscheidung über eine Strom– und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische
Unternehmen weitere Entlastungen. Der Energiekostenzuschuss 2 wird den Standort wettbewerbsfähig
halten. Wir verdoppeln die Förderintensität in der untersten Stufe von 30 Prozent auf 60 Prozent. Das
Eintrittskriterium der Energieintensivität entfällt in den ersten beiden Stufen. Mit der Verlängerung des
Energiekostenzuschusses 1 bis Ende 2022 und dem Energiekostenzuschuss 2 für das gesamte Jahr 2023
haben die Unternehmerinnen und Unternehmer nun Planungssicherheit in dieser herausfordernden
Zeit. Unverändert bleibt, dass nur durch die gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten
subventioniert werden – dadurch stellen wir sicher, dass die Unterstützung im Rahmen des
Energiekostenzuschusses treffsicher ist.“
20221222_Medieninfo_Energiekostenzuschuss_2
Stufe | Unter– u. Obergrenze in €/pro Jahr |
Energieintensität (Eingangskriterium) |
Förderintensität (in %) |
Berechnungsformel | Verbrauchsmenge (gefördert |
Energiearten |
1 | 3.000 – 2 Mio | 0% | 60% | Förderung der Mehrkosten |
100% von 2021 | Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl, etc. |
2 | Mio. – 4 Mio. | 0% | 50% | Förderung des 1,5– fach übersteigenden Preises |
70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
3 | 4 Mio. – 50 Mio. | 3% auf 2021 ODER 6% auf das erste Halbjahr 2022 |
65% | Förderung des 1,5– fach übersteigenden Preises |
70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
4 | 50 Mio. – 150 Mio. | 3% auf 2021 ODER 6% auf das erste Halbjahr 2022 |
80% | Förderung des 1,5– fach übersteigenden Preises |
70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |
5 (NEUE STUFE) |
4 Mio. – 100 Mio. | 0% | 40% | Förderung des 1,5– fach übersteigenden Preises |
70% von 2021 | Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) |