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Update Energiekostenzuschuss 2 erweitert und verlängert Energiekostenzuschuss 1

Klienten-Info 01/2023
Update Energiekostenzuschuss 2 erweitert und verlängert Energiekostenzuschuss 1
ÖSTERREICHISCHE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

Energiekostenzuschuss 2 erweitert und verlängert den Energiekostenzuschuss 1 und unterstützt
die österreichische Wirtschaft und Industrie.

Die österreichische Bundesregierung hat angesichts der hohen Energiepreise rasch ein umfangreiches
AntiTeuerungspaket für die österreichische Bevölkerung und die Unternehmen aufgelegt. Viele dieser
Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und befinden sich in Auszahlung. So auch der
Energiekostenzuschuss 1, der energieintensive Unternehmen bei ihren Mehrkosten für Strom, Erdgas
und Treibstoffe unterstützt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas
und Strompreisbremse ist es wesentlich, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe
durch weitere Maßnahmen zu sichern, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und den
Wirtschaftsstandort in der Krise zu stärken. Daher hat sich die Bundesregierung auf die Ausweitung
der Energiehilfen für Unternehmen geeinigt. Der Energiekostenzuschuss 1 wird mit einer eigenen
Antragsphase für das 4. Quartal bis Ende des Jahres verlängert. Durch den Energiekostenzuschuss 2
werden ab 2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet.

Über den Energiekostenzuschuss 1

  • Die Förderung war ein Teil des AntiTeuerungspakets und federt bei energieintensiven
    Unternehmen ihre Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe ab.
  • Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
    von der aws, der Förderbank des Bundes.
  • Der ursprüngliche Förderzeitraum betrug Februar 2022 bis September 2022. Dieser
    Förderzeitraum wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Für das 4. Quartal wird es eine
    eigene Antragsphase geben. Neu hinzu in diesem Quartal kommt die Förderung von Dampf in
    der ersten Stufe.
  • Im Rahmen des Energiezuschusses 1 wurden bereits die ersten Auszahlungen an Unternehmen
    getätigt.

Fristen und Fakten des Energiekostenzuschusses 2 für Unternehmen

  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro
    ausbezahlt werden.
  • Förderungszeitraum: 01.01.2023 bis 31.12.2023
  • Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von
    4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest
    Energieintensität
  • Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2
    von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs
    bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden
  • Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom,
    Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
  • Antragsstellung: Wie beim Energiekostenzuschuss 1 wird die Antragsstellung im
    Fördermanager der aws möglich sein
  • Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher
    Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder
    mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken und
    Finanzierungswesen
  • Selbstverständlich muss sich die Bundesregierung beim Energiekostenzuschuss an die
    beihilferechtlichen Möglichkeiten halten.
  • Zudem müssen Unternehmen zusätzliche Kriterien erfüllen:
  • In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich
    Gewinne
  • Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt
  • Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis
    Ende 2024).
  • Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für
    förderempfangende Unternehmen.
  • Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien
    ausgeschlossen

Bisherige Zwischenbilanz des Energiekostenzuschusses 1

  • Rund 87.000 Unternehmen haben sich bereits für den Energiekostenzuschuss 1
    vorangemeldet.
  • Von 29. November 2022 bis 15. Februar 2023 läuft die Phase der Antragstellung über den aws
    Fördermanager.
  • Derzeit wurden bereits 1.715 Anträge gestellt. 5 Millionen Euro wurden im Rahmen des
    Energiekostenzuschusses 1 an die Unternehmen ausbezahlt. Während andere Länder noch
    über Maßnahmen diskutieren oder diese erst für 2023 vorsehen, erhalten die ersten Betriebe
    bereits Geld auf ihr Konto.

Zitat Arbeits und Wirtschaftsminister Martin Kocher

Mit dem Energiekostenzuschuss 1 werden derzeit besonders betroffene energieintensive
Unternehmen entlastet. Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen
Entscheidung über eine Strom und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische
Unternehmen weitere Entlastungen. Der Energiekostenzuschuss 2 wird den Standort wettbewerbsfähig
halten. Wir verdoppeln die Förderintensität in der untersten Stufe von 30 Prozent auf 60 Prozent. Das
Eintrittskriterium der Energieintensivität entfällt in den ersten beiden Stufen. Mit der Verlängerung des
Energiekostenzuschusses 1 bis Ende 2022 und dem Energiekostenzuschuss 2 für das gesamte Jahr 2023
haben die Unternehmerinnen und Unternehmer nun Planungssicherheit in dieser herausfordernden
Zeit. Unverändert bleibt, dass nur durch die gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten
subventioniert werden dadurch stellen wir sicher, dass die Unterstützung im Rahmen des
Energiekostenzuschusses treffsicher ist.“

20221222_Medieninfo_Energiekostenzuschuss_2

Stufe Unter u.
Obergrenze in
€/pro Jahr
Energieintensität
(Eingangskriterium)
Förderintensität
(in %)
Berechnungsformel Verbrauchsmenge
(gefördert
Energiearten
1 3.000 2 Mio 0% 60% Förderung der
Mehrkosten
100% von 2021 Treibstoffe, Strom, Erdgas,
Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme),
Dampf, Heizöl, etc.
2 Mio. 4 Mio. 0% 50% Förderung des 1,5
fach übersteigenden
Preises
70% von 2021 Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas
und Strom erzeugte
Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme)
3 4 Mio. 50 Mio. 3% auf 2021 ODER
6% auf das erste
Halbjahr 2022
65% Förderung des 1,5
fach übersteigenden
Preises
70% von 2021 Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas
und Strom erzeugte
Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme)
4 50 Mio. 150 Mio. 3% auf 2021 ODER
6% auf das erste
Halbjahr 2022
80% Förderung des 1,5
fach übersteigenden
Preises
70% von 2021 Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas
und Strom erzeugte
Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme)
5 (NEUE
STUFE)
4 Mio. 100 Mio. 0% 40% Förderung des 1,5
fach übersteigenden
Preises
70% von 2021 Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas
und Strom erzeugte
Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme)

 

 

 

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