Stromkosten-Ausgleich bis 30.9. beantragen
Um die Mehrbelastung der hohen Strompreise 2022 und damit verbunden die hohen Preise für CO2-Zertifikate abzufedern, gibt es den Stromkosten-Ausgleich. Hier werden vor allem Erzeugungsbetriebe mit hohem Stromverbrauch gefördert.
Förderantrag bis Ende September 2023 stellen
Erzeugungsbetriebe aus den Bereichen Metall, Holz, Papier, Chemie und ähnliche, die einen Verbrauch von 1 GWh Gesamtverbrauch auf solchen Anlagen haben, können in den Genuss der Förderung kommen. Die Liste der förderbaren Branchen findet sich im Anhang zum Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 – SAG 2022. Dienstleistungsbetriebe sind ausgenommen.
Gefördert werden jene Kosten, die auf den Stromverbrauch über 1 GWh anfallen; und zwar bis zu 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten. Die komplizierte Berechnungsformel findet sich ebenfalls direkt im Gesetz.
Für die Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice aws zuständig. Der Antrag muss über den aws-Fördermanager bis 30.9.2023 gestellt werden. Da der Antrag mit hohem Aufwand inkl. einem Energieaudit verbunden ist, sollten sich betroffene Unternehmen rasch mit der Erstellung des Antrages befassen. Wir unterstützen Sie gerne.
RIS: Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 – SAG 2022
Weitere Energieförderungen
Wer keinen Stromkosten-Ausgleich beantragen kann, für den gibt es einige andere Fördermöglichkeiten:
- Energiekostenzuschuss: Hier sind die Antragsfristen für 2022 bereits abgelaufen. Für das Jahr 2023 soll es eine Voranmeldung ab dem 3. Quartal 2023 geben. Wir halten Sie am Laufenden.
aws: Energiekostenzuschuss - Energiekostenpauschale: Diese Förderung für Kleinst- und Kleinunternehmer kann unbürokratisch im USP noch bis 30.11.2023 beantragt werden.