Steuern im Regierungsprogramm
Klienten-Info 01/2020
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Was plant unsere neue Regierung in Sachen Steuern? Wir fassen die wichtigsten steuerlichen Punkte aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 zusammen.
Steuerentlastung
- Reduktion der ersten drei Stufen der Einkommensteuer:
von 25% auf 20%,
von 35% auf 30% und
von 42% auf 40% - Familienbonus: Anhebung der Untergrenze des Familienbonus von 250 auf 350 Euro und des Gesamtbetrages von 1.500 auf 1.750 Euro pro Kind
- Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro (bisher 30.000 Euro)
- KÖSt-Entlastung auf 21 Prozent (bisher 25 Prozent)
- KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen
- Begünstigung Gewinnbeteiligung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Landwirtschaft: 3-Jahres-Verteilung für Gewinne
- Einnahmen-Ausgabenrechner: Gewinnrücktrag
Ökosoziale Steuerreform
- Flugticketabgabe: einheitlich 12 Euro pro Flugticket
- NoVA ökologisieren (CO2-Formel ohne Deckelung)
- Bekämpfung Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland
- Ökologisierung Pendlerpauschale, LKW-Maut sowie stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen
- Schrittweise Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen ab 2022 z.B. durch CO2-Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem
- Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes
Steuerstrukturreform
- Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
- Personengesellschaften: Feststellungsverfahren vereinfacht
- Zusammenlegung selbständige Einkünfte und Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu einer Einkunftsart
- Zusammenlegung Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zu „Abzugsfähige Privatausgaben“
- Begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs bleibt unangetastet
- Kalte Progression: Prüfung Anpassung der Progressionsstufen auf Basis der Inflation
Weitere Pläne
- Stärkung des Kapitalmarktes mit Fokus auf private Altersversorgung: KESt-Anreize, Transparenz mittels Pensions-App, Vereinfachung private Vorsorge
- Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
- Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion
- Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
- Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität (z.B. Radfahren, Elektroräder)
- Reformierung Tabaksteuer
- Prüfung Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
- Abschaffung Schaumweinsteuer
- Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
- Überprüfung Abschreibungsmethoden (z.B. Angleichung an Unternehmensgesetzbuch)
- Prüfung der Senkung Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
- Rechtsanspruch auf Betriebsprüfung, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen
- Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
- Senkung GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 Euro
- Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
- Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro, weitere Erhöhung auf 1.500 Euro für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse