Seitenbereiche

Steuern im Regierungsprogramm

Klienten-Info 01/2020
Steuern im Regierungsprogramm Foto © © Myimagine - Fotolia

Was plant unsere neue Regierung in Sachen Steuern? Wir fassen die wichtigsten steuerlichen Punkte aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 zusammen.

Steuerentlastung

  • Reduktion der ersten drei Stufen der Einkommensteuer:
    von 25% auf 20%,
    von 35% auf 30% und
    von 42% auf 40%
  • Familienbonus: Anhebung der Untergrenze des Familienbonus von 250 auf 350 Euro und des Gesamtbetrages von 1.500 auf 1.750 Euro pro Kind
  • Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000 Euro (bisher 30.000 Euro)
  • KÖSt-Entlastung auf 21 Prozent (bisher 25 Prozent)
  • KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen
  • Begünstigung Gewinnbeteiligung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Landwirtschaft: 3-Jahres-Verteilung für Gewinne
  • Einnahmen-Ausgabenrechner: Gewinnrücktrag

Ökosoziale Steuerreform

  • Flugticketabgabe: einheitlich 12 Euro pro Flugticket
  • NoVA ökologisieren (CO2-Formel ohne Deckelung)
  • Bekämpfung Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland
  • Ökologisierung Pendlerpauschale, LKW-Maut sowie stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen
  • Schrittweise Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen ab 2022 z.B. durch CO2-Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem
  • Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes

Steuerstrukturreform

  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
  • Personengesellschaften: Feststellungsverfahren vereinfacht
  • Zusammenlegung selbständige Einkünfte und Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu einer Einkunftsart
  • Zusammenlegung Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zu „Abzugsfähige Privatausgaben“
  • Begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsbezugs bleibt unangetastet
  • Kalte Progression: Prüfung Anpassung der Progressionsstufen auf Basis der Inflation

Weitere Pläne

  • Stärkung des Kapitalmarktes mit Fokus auf private Altersversorgung: KESt-Anreize, Transparenz mittels Pensions-App, Vereinfachung private Vorsorge
  • Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
  • Steueranreizmodell für die österreichische Filmproduktion
  • Senkung des USt-Satzes für Damenhygieneartikel
  • Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität (z.B. Radfahren, Elektroräder)
  • Reformierung Tabaksteuer
  • Prüfung Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
  • Abschaffung Schaumweinsteuer
  • Evaluierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
  • Überprüfung Abschreibungsmethoden (z.B. Angleichung an Unternehmensgesetzbuch)
  • Prüfung der Senkung Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
  • Rechtsanspruch auf Betriebsprüfung, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen
  • Klare und praktikable Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Senkung GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 Euro
  • Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf 1.000 Euro, weitere Erhöhung auf 1.500 Euro für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse

Regierungsprogramm 2020-2024

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.