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Sonderbetreuungszeiten – innerhalb von sechs Wochen Antrag auf Förderung stellen

Allgemein 04/2024
Sonderbetreuungszeiten – innerhalb von sechs Wochen Antrag auf Förderung stellen Foto © © Halfpoint - stock.adobe.com

Die Sonderbetreuungszeit ist Teil der Covid-19 Maßnahmen der Bundesregierung, verankert im § 18b AVRAG. Arbeitgeber erhalten einen Teil der Lohnkosten ersetzt.

Sonderbetreuungszeiten sollen in erster Linie dazu dienen, die Betreuung der Kinder während der Corona bedingten Schulschließungen zu ermöglichen. Der von der Betreuung umfasste Personenkreis ist jedoch größer, es geht um die Betreuung

  1. von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch die Eltern
  2. von Menschen mit Behinderung (hier keine Altersgrenze) durch die Eltern
  3. von pflegebedürftigen Personen bei Ausfall der Betreuungskraft durch die Angehörigen
  4. von pflegebedürftigen Personen bei Ausfall der persönlichen Assistenz durch die Angehörigen

Eine genaue Definition der Angehörigen findet man auf der Website der Bundesbuchhaltungsagentur, die für die Abwicklung dieser Vergütung zuständig ist. Der Arbeitnehmer darf keinen Anspruch auf Dienstfreistellung haben.

Für freie Dienstnehmer, Beamte, Vertragsbedienstete sowie Landes- und Gemeindebedienstete kann keine Förderung beantragt werden.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Formular Antrag Sonderbetreuungszeit (eigenes Formular bei bevollmächtigten Vertretern)
  • Anlage 1 zum Formular Sonderbetreuungszeit (Excel-Datei mit Daten zum Unternehmen, Betreuungspersonen, betreuten Personen und Betreuungseinrichtungen).
  • Lohn-/Gehaltszettel des betroffenen Zeitraums, sowie der letzten zwei Monate vor Antritt der Sonderbetreuungszeit – auch ein Lohnkonto gilt als Nachweis
  • Nachweis über die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit (z.B. Zeitaufzeichnungen für den betroffenen Zeitraum)

Die Sonderbetreuungszeit kann vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu 3 Wochen gewährt werden. Der Arbeitgeber kann ein Drittel des bezahlten Entgelts rückerstattet bekommen, gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage.

Buchhaltungsagentur des Bundes – Sonderbetreuungszeit    Hier finden Sie die Antragsformulare!

AVRAG – Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz

 

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