SEPA-Lastschriftmandat für Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Seit 1. Juli 2019 ist es so weit: Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen können mittels SEPA-Lastschriftmandat – salopp Einziehungsauftrag – bezahlt werden. Für andere Abgaben muss man aber weiterhin überweisen.
Erteilung SEPA-Lastschriftmandat
Wer seine Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht mehr überweisen möchte, kann seit Anfang Juli ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dazu kann man entweder ein Online-Formular (Link siehe unten) oder ein Formular in FinanzOnline ausfüllen.
Das Online-Formular muss man ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben ans Finanzamt per Post senden. Bei FinanzOnline genügt das Ausfüllen der Online-Maske und Versenden über FinanzOnline. Das Formular kann nur der Steuerpflichtige selbst ausfüllen; wir als Steuerberater können ein Finanzamts-Lastschriftmandat nicht für unsere Klienten einrichten.
Kein Einzug für andere Abgabenarten
Das Lastschriftmandat gilt nur für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Alle anderen Abgabenarten wie Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Lohnabgaben müssen weiterhin per Zahlungsanweisung (Überweisung) bezahlt werden. Auch eine Einkommensteuernachzahlung aufgrund des Einkommensteuerbescheides kann derzeit nicht eingezogen werden.
Achtung auf korrekten IBAN
Seit 1. Juli 2019 werden außerdem Zahlungen auf eine alte Finanzamts-IBAN nicht mehr angenommen. Bitte kontrollieren Sie Ihre Online-Banking-Vorlagen und Daueraufträge.
Aufbau alte IBAN: ATxx 6000 0xxx xxxx xxxx (BIC OPSKATWW)
Aufbau neue IBAN: ATxx 0100 0xxx xxxx xxxx (BIC BUNDATWW).
Die aktuell gültige IBAN finden Sie unter: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/behoerden/
Online-Formular SEPA-Lastschriftmandant
Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens