Registrierkasse: Zertifikate rechtzeitig erneuern
Am 1.4.2017 trat die Registrierkassenpflicht in Kraft. Mit der Registrierkasse wurde auch das passende Zertifikat angeschafft, welches in der Regel fünf Jahre gültig ist. Damit endet dieser Tage die Gültigkeit vieler dieser Zertifikate.
Welche Zertifikate gibt es?
Für die Zertifikate gibt es zwei Möglichkeiten: Signaturkarte oder Online-Signatur. Die österreichischen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) A-Trust, GlobalTrust und PrimeSign sind für die Ausstellung der Zertifikate zuständig.
Für die Signaturkarte ist ein Kartenlesegerät erforderlich. Die Online-Signatur wird über ein sogenanntes Hardware-Sicherheitsmodul (HSM) erzeugt. Egal ob man mit Signaturkarte oder mit Online-Lösung signiert, das Zertifikat muss zu Beginn über FinanzOnline angemeldet werden. Verlieren die Zertifikate ihre Gültigkeit, können sie trotzdem weiter benutzt werden, solange sie in FinanzOnline angemeldet bleiben.
Signaturkarte
Läuft hier das Zertifikat ab, kann die Signatur weiter benutzt werden und es ist nichts zu tun. Ausnahme: Das Ablaufdatum ist auch in der Registrierkasse gespeichert. In diesem Fall gibt der Kassenhersteller Auskunft.
Online-Signatur
Hier wird die Signatur mit einem Zertifikat generiert, das auf einem Server liegt. Dadurch ist ein laufender Vertrag notwendig. Nach Ablauf der fünf Jahre ist eine Verlängerung oder eine Neuausstellung notwendig. Bei einer Neuausstellung muss das neue Zertifikat bei FinanzOnline angemeldet werden.
Besteht kein Vertrag und die Kassenbons werden mit dem Hinweis „Signatureinheit ausgefallen“ ausgedruckt, so muss innerhalb von 48 Stunden ein neues Zertifikat angemeldet werden; andernfalls muss der Ausfall der Signaturerstellungseinheit bei FinanzOnline erfasst werden.
Tipp: Ignorieren Sie keinesfalls Infomails bzw. Hinweise der Registrierkasse und kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Verlängerung oder Austausch des Zertifikats. Bei der Anmeldung in FinanzOnline unterstützen wir Sie gerne.