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NPO-Fonds und Lockdown-Zuschuss für das 4. Quartal 2020

Klienten-Info 02/2021
NPO-Fonds und Lockdown-Zuschuss für das 4. Quartal 2020 Foto © gustavofrazao - stock.adobe.com

Der NPO Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen wurde für das 4. Quartal 2020 verlängert. Ab Mitte Februar (KW7) kann ein Antrag gestellt werden.

Für alle Organisationen, die vom Lockdown weder direkt noch indirekt betroffen waren, ändert sich nichts. Sie können den Zuschuss analog dem Antrag für das 2. und 3. Quartal 2020 beantragen (z.B. Kirchen und freiwillige Feuerwehren).

Geplante Neuerungen

Für Organisationen, die aufgrund des Lockdowns behördlich geschlossen oder indirekt betroffen waren, ändert sich die Berechnungsgrundlage. Für die Zeit des Lockdowns wird ein sogenannter „Lockdown-Zuschuss“ berechnet. Davon betroffen sind vor allem Sportvereine und Museen. Die Berechnungsmethode soll jedenfalls einen Best Case abbilden und daher eine Verschlechterung ausschließen.

Nach wie vor gilt für den regulären NPO Unterstützungsfonds

Die Förderung ist mit dem Einnahmenausfall begrenzt. In der Regel ist die Differenz zwischen den Einnahmen des 4. Quartals 2019 abzüglich der Einnahmen des 4. Quartals 2020 die Obergrenze. Die maximale Fördersumme pro Organisation ist die Zuschusshöhe mit 1,2 Mio. Euro.

Der Fonds zahlt nach wie vor die förderbaren Kosten und den Struktursicherungsbeitrag. Dieser macht noch einmal 7 Prozent der Vorjahreseinnahmen (2019) aus und ist mit 90.000 Euro begrenzt.

Berechnungsgrundlage für vom Lockdown betroffene Organisationen

Der NPO Zuschuss, für das vierte Quartal wird in drei Zeitphasen aufgeteilt:

  • Für den Zeitraum 01.10 bis 02.11. (33 Tage): Kostenersatz wie bisher
  • Für den Zeitraum 03.11. bis 06.12. (34 Tage): 80 % Einnahmenersatz oder Kostenersatz
  • Für den Zeitraum 07.12. bis 31.12. (25 Tage): 50 % Einnahmenersatz oder Kostenersatz

Der Lockdown-Zuschuss ist mit 800.000 Euro begrenzt.

Best Case

Wenn der Lockdown-Zuschuss niedriger als der reguläre NPO-Zuschuss oder der eventuell beantragte Umsatzersatz ist, wird für diese Zeiträume aufgestockt – also Best Case.

Die FAQs sollen in der KW 5 adaptiert sein, der Antrag soll ab der KW 7 möglich sein.

Youtube: Vortrag des BM für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport

 

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