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Mit der E-Card in den Urlaub

Klienten-Info 07/2021
Mit der E-Card in den Urlaub Foto © die-exklusiven – Fotolia

Auf der Rückseite Ihrer E-Card ist ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKV-K) angedruckt. Prüfen Sie vor Urlaubsantritt die Gültigkeitsdauer. Bei Fragen wenden Sie sich an die Serviceline. Die Telefonnummer ist auf der E-Card angedruckt.

In Österreich können Sie mit der E-Card zu jedem Vertragsarzt gehen. In der EU, im EWR-Ausland und der Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite der E-Card befindet.

Für Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro brauchen Sie zusätzlich eine Anspruchsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei der Krankenkasse am Urlaubsort. Für die Türkei benötigen Sie einen Auslandsbetreuungsschein. Dieser wird vom Dienstgeber bzw. Ihrer Krankenkasse ausgestellt.

Auch nach dem 1. Jänner 2021 (BREXIT) behält die EKVK bei Reisen nach Großbritannien ihre Gültigkeit. Sie gilt für alle österreichischen Versicherten sowie ihre mitversicherten Angehörigen.

Alternativ oder in Drittstaaten müssen Sie die Kosten vorab selbst übernehmen. Die bezahlten Kosten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen; jedoch erhalten Sie nur rund 80% der vergleichbaren Kosten in Österreich retour.

Prüfen Sie auch private Reiseversicherungen (zB Kreditkarte, Automobilclubs). Denn zB Rücktransporte aus dem Ausland ersetzt die österr. Krankenkasse nicht.

Länder- und Reiseinformationen finden Sie auch auf der Startseite des Außenministeriums www.bmeia.gv.at.

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