Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2023
Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt
Alle DienstnehmerInnen müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. SteuerberaterIn ist nicht mehr erreichbar) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchführen:
- per Telefon 05 0766 1460 oder
- per Fax 05 0766 1461 (Fax-Vorlage)
Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.
Lohn- und Gehaltserhöhungen
Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2023 (Auszug):
- Handel: Die Mindestgehälter und -löhne werden im Schnitt um 7,0 Prozent erhöht. Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
- Metallgewerbe Arbeiter und Angestellte: Die Mindestlöhne werden um 8,0 Prozent erhöht; die IST-Löhne um 7,1 Prozent.
- Angestellte in Information und Consulting: Die Mindestgehälter steigen zwischen 7,9 und 14 Prozent je nach Verwendungsgruppe.
Sozialversicherungswerte 2023
Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2023
Abschaffung kalte Progression
Die Tarifstufen der Einkommensteuer werden betragsmäßig angehoben und die zweite Tarifstufe auf 30 Prozent und die dritte auf 41 Prozent gesenkt.
Senkung Lohnnebenkosten
Der Unfallversicherungsbeitrag sinkt von 1,2 auf 1,1 Prozent und der Dienstgeberbeitrag (DB) von 3,9 auf 3,7 Prozent. Für die DB-Senkung braucht man zumindest einen innerbetrieblichen Aktenvermerk. Wir schicken Ihnen gerne ein Muster.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.
Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.