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Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2020

Klienten-Info 01/2020
Lohnverrechnung: Wichtiges zum Jahresanfang 2020 Foto © © contrastwerkstatt - Fotolia

Aus GKK wird ÖGK

Anfang 2020 wurden aus den neun Gebietskrankenkassen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Für Versicherte und Arbeitgeber ändert sich vorerst nichts.

Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt

Alle Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. Steuerberater ist nicht mehr erreichbar) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchzuführen:

Neue Kontaktdaten und neues Anmeldeformular ab Jänner 2020

  • per Telefon 05 0766 1460 oder
  • per Fax 05 0766 1461 (Fax-Vorlage)

(LINK  1:  https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.728185&version=1579100822 )

Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.

Lohn- und Gehaltserhöhungen

Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2020 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter und -löhne werden im Schnitt um 2,20 Prozent erhöht. Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Metallgewerbe Arbeiter: Die Mindestlöhne sowie die IST-Löhne werden um 2,50 Prozent erhöht.
  • Metallgewerbe Angestellte: Die Mindestgehälter und die IST-Gehälter werden um 2,40 Prozent erhöht.
  • ZT-Angestellte: Die Mindestgehälter werden um 2,50 Prozent erhöht.

Lohnnebenkosten gesenkt

Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) sinkt per 1.1.2020 von derzeit 0,35  auf 0,20 Prozent. Dadurch reduziert sich der SV-Dienstgeberanteil. Die Auflösungsabgabe in Höhe von 131 Euro fällt ab 01.01.2020 weg.

Sozialversicherungswerte 2020

Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2020

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz in Österreich, EU/EWR oder Schweiz. Für den vollen Betrag muss man entsprechend verdienen und Lohnsteuer bezahlen. Der Bonus kann auch geteilt werden.

Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.

Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.

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