Lohnnebenkosten auch 2022 gesenkt
Mit Jänner 2022 wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IESG-Zuschlag) wieder gesenkt. Damit sinken die Lohnnebenkosten – wenn auch nur in geringem Ausmaß.
Die Lohnnebenkosten sinken auch 2022 weiter. Der IESG-Beitrag hat sich mit 1.1.2022 von 0,20 auf 0,10 Prozent reduziert.
Entwicklung der letzten Jahre
In den letzten Jahren haben sich die Lohnnebenkosten immer wieder reduziert:
- 2015: Senkung IESG-Beitrag von 0,55 auf 0,45 Prozent
- 2016: Senkung IESG-Beitrag von 0,45 auf 0,35 Prozent
- 2017: Senkung Dienstgeberbeitrag von 4,5 auf 4,1 Prozent
- 2018: Senkung Dienstgeberbeitrag von 4,1 auf 3,9 Prozent
- 2019: Senkung Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 1,2 Prozent
- 2020: Senkung IESG-Beitrag von 0,35 auf 0,20 Prozent
- 2022: Senkung IESG-Beitrag von 0,20 auf 0,10 Prozent
Der IESG-Beitrag ist ein Teil des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung.
Aktuelle Lohnnebenkosten
Daraus ergeben sich aktuell folgende Lohnnebenkosten:
- Sozialversicherungsbeitrag Dienstgeberanteil: 21,13 für echte Dienstnehmer bzw. 20,63 Prozent für freie Dienstnehmer
- Betriebliche Vorsorgekasse: 1,53 Prozent
- Kommunalsteuer: 3,00 Prozent
- Dienstgeberbeitrag: 3,90 Prozent
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): je nach Bundesland zwischen 0,34 und 0,42 Prozent
Wirtschaftskammer: Aktuelle Werte in der Lohnverrechnung