Seitenbereiche

Lohnnebenkosten 2020 gesenkt

Klienten-Info 01/2020
Lohnnebenkosten 2020 gesenkt Foto © © grandeduc - Fotolia.com

Die Lohnnebenkosten sinken auch 2020 weiter. Der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IESG-Beitrag) hat sich mit 1.1.2020 von 0,35 auf 0,20 Prozent reduziert. Weiters entfällt die Auflösungsabgabe.

Entwicklung der letzten Jahre

In den letzten Jahren haben sich die Lohnnebenkosten immer wieder reduziert:

  • 2015: Senkung IESG-Beitrag von 0,55 auf 0,45 Prozent
  • 2016: Senkung IESG-Beitrag von 0,45 auf 0,35 Prozent
  • 2017: Senkung Dienstgeberbeitrag von 4,5 auf 4,1 Prozent
  • 2018: Senkung Dienstgeberbeitrag von 4,1 auf 3,9 Prozent
  • 2019: Senkung Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 1,2 Prozent
  • 2020: Senkung IESG-Beitrag von 0,35 auf 0,20 Prozent

Der IESG-Beitrag ist ein Teil des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung.

Entfall Auflösungsabgabe

Die Auflösungsabgabe in Höhe von 131 Euro fällt ab 01.01.2020 weg.

Aktuelle Lohnnebenkosten

Daraus ergeben sich aktuell folgende Lohnnebenkosten:

  • Sozialversicherungsbeitrag Dienstgeberanteil: 21,23 für echte Dienstnehmer bzw. 20,73 Prozent für freie Dienstnehmer
  • Betriebliche Vorsorgekasse: 1,53 Prozent
  • Kommunalsteuer: 3,00 Prozent
  • Dienstgeberbeitrag: 3,90 Prozent
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): je nach Bundesland zwischen 0,34 und 0,42 Prozent

Wirtschaftskammer: Aktuelle Werte in der Lohnverrechnung

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.