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Kleinunternehmer-Pauschalierung ab 2020

Klienten-Info 12/2019
Kleinunternehmer-Pauschalierung ab 2020 Foto © © Africa Studio – stock.adobe.com

Mit der Steuerreform kamen erfreuliche Erleichterungen für Kleinunternehmer: Die USt-Grenze erhöht sich auf 35.000 Euro und die Betriebsausgaben können pauschal abgesetzt werden.

Umsatzsteuer Kleinunternehmergrenze

Diese Grenze steigt von 30.000 auf 35.000 Euro. Darüber haben wir bereits in unserem November-Newsletter berichtet.

Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmer

Diese neue Pauschalierungsmöglichkeit gilt für Kleinunternehmer mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbetrieb. Kleinvermieter können die Pauschalierung nicht nutzen – ebensowenig wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder oder Stiftungsvorstände.

Die Pauschalierung kann unabhängig von der Kleinunternehmer-Befreiung in der Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden.

Umsatzgrenze

Der Umsatz darf maximal 35.000 Euro im Veranlagungsjahr betragen. Auslandsumsätze sind dabei inkludiert. Entnahmen zählen nicht dazu. Ein einmaliges Überschreiten auf maximal 40.000 Euro ist unschädlich, wenn im Vorjahr die Grenze von 35.000 Euro eingehalten wurde.

Pauschale Betriebsausgaben

Dienstleistungsunternehmen können 20 Prozent der Betriebseinnahmen als Ausgaben absetzen, bei allen anderen Betrieben sind es 45 Prozent. Welche Unternehmen als Dienstleister gelten, soll noch eine Verordnung klären.

Zusätzliche Betriebsausgaben

Neben dem Pauschale kann man noch die Sozialversicherungsbeiträge und den Grundfreibetrag absetzen.

Personengesellschaften

Hier zählt der Umsatz der Gesellschaft (steuerlich Mitunternehmerschaft). Wird in der Mitunternehmerschaft pauschaliert, so darf keiner der Mitunternehmer die Pauschalierung außerhalb in Anspruch nehmen.

Bindungswirkung

Wer freiwillig abgeht von der Kleinunternehmerpauschalierung, kann erst nach drei Jahren wieder ins Pauschale zurückkehren.

Basispauschalierung gilt weiterhin

Die Basispauschalierung gibt es weiterhin. Hier können lediglich 6 bzw. 12 Prozent pauschal neben Material- und Lohnkosten sowie Sozialversicherung und Grundfreibetrag abgesetzt werden. Was günstiger ist, muss man durchrechnen.

Bei Erstellung Ihrer Steuererklärung werden wir für Sie überprüfen, ob eine der Pauschalierungen oder die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Sie vorteilhaft ist!

Tipp: Sammeln Sie zumindest im ersten Jahr trotzdem alle Ausgaben, um einen Vergleich anstellen zu können.

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