Frühstarterbonus statt Hacklerregelung
Die Hacklerregelung – also die abschlagsfreie vorzeitige Pension – wurde mit Jahresende 2021 abgeschafft und durch den Frühstarterbonus ersetzt.
Langzeitversicherte können ab 1. Jänner 2022 wieder nur mit Abschlägen von 4,2 Prozent pro Jahr in Frühpension gehen, wenn sie 45 Beitragsjahre erworben und das 62. Lebensjahres vollendet haben. Ausnahme: Die erforderlichen 540 Beitragsmonate waren bis 31.12.2021 bereits erreicht.
Den Frühstarterbonus erhalten jene Personen, die vor dem 20. Geburtstag gearbeitet und Beitragsmonate erworben haben. Die Pension erhöht sich um 1 Euro pro gearbeitetem Monat – maximal um 60 Euro. Die Beiträge werden ab 2023 jährlich aufgewertet.
Voraussetzung sind mindestens 300 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Davon müssen zumindest 12 Beitragsmonate vor dem 20. Geburtstag erworben worden sein. Der Pensionsstichtag muss nach dem 31.12.2021 liegen.
Der Frühstarterbonus soll die niedrigen Einkommen am Beginn der Erwerbskarriere kompensieren und steht auch bei Antritt zum Regelpensionsalter zu.
Wirtschaftskammer: Frühstarterbonus-Abschaffung der Abschlagsfreiheit