Fixkostenzuschüsse im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds
Förderungsfähige Unternehmen, die durch die Folgen der Corona Krise substanzielle Umsatzverluste von zumindest 40 % zu verzeichnen haben, sollen zur Deckung von Fixkosten nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Der für 15.4. angekündigte Start für die Registrierung ist laut Hotline der aws hinfällig.
Ist eine Registrierung für den Fixkostenzuschuss notwendig?
Wir haben für Sie mit der Hotline der Austria Wirtschaftsagentur GmbH (aws) telefoniert und sind sofort durchgekommen. Da es noch keine genauen Regelungen gibt, wurde entschieden, die Registrierung noch nicht am 15.4. online zu stellen. Die neu geschaffene COVID-19 Finanzierungsagentur (COFAG) finalisiert zurzeit die Richtlinien. Sobald die Details der Richtlinie geklärt sind, gibt es zwei Möglichkeiten den Fixkostenzuschuss zu beantragen:
Über den aws Fördermanager https://foerdermanager.aws.at/#/ oder
über die Homepage www.betriebskostenzuschuss.at (die erst nach Klarstellung online gestellt wird).
Die Registrierung ist bis zum 31.12.2020 möglich und ist eine zwingende Voraussetzung für die spätere Auszahlung.
Wer kann den Zuschuss erhalten?
Förderungsfähig sind Unternehmen,
- die ihre Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte in Österreich haben;
- die aus ihrer operativen Tätigkeit in Österreich Fixkosten zu tragen haben;
- die vor der Corona-Krise gesund waren;
- die im Zuge der Corona-Krise einen Umsatzausfall von mindestens 40 % erleiden; und
- die sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um Umsätze zu erzielen, die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.
Was sind Fixkosten?
- Geschäftsraummieten
- Versicherungsprämien
- Zinsaufwendungen
- Lizenzkosten
- Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation
- Sonstige vertragliche Zahlungsverpflichtungen
- Unternehmerlohn bis max. € 2.000 monatlich
- Zusätzlich Wertverluste bei verderblichen /saisonalen Waren, sofern diese während der Corona Krise zumindest 50% des Wertes verlieren
Wie hoch ist der Fixkostenzuschuss?
Der Zuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall:
Umsatzausfall 40 bis 60% – Ersatz von 25 % der Fixkosten
Umsatzausfall 60 bis 80% – Ersatz von 50 % der Fixkosten
Umsatzausfall 80 bis 100% – Ersatz von 75 % der Fixkosten
Wann wird der Fixkostenzuschuss ausbezahlt?
Zur Auszahlung kommt es erst nach Ende des Wirtschaftsjahres und einer Bestätigung des Steuerberaters über den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten. Daher hilft diese Maßnahme nicht zur sofortigen Liquiditätsüberbrückung. Der Fixkostenzuschuss ist jedoch kombinierbar mit Überbrückungskrediten und Garantien.
Der Fixkostenzuschuss ist steuerfrei
Diese Steuerfreiheit hat jedoch einen Haken: jene Fixkosten, die durch den Zuschuss abgedeckt sind, sind in Folge auch keine abzugsfähigen Betriebsaufwendungen/-ausgaben mehr.
Wo bekomme ich nähere Informationen?
Erste Details werden sobald verfügbar online gestellt und zudem unter der Hotline +43 1 890 78 00 11 der aws zur Verfügung gestellt.
Wir halten Sie am Laufenden.
AWS austria wirtschaftsservice
Betriebskostenzuschuss – Homepage wird erst nach Klarstellung online gestellt