Fallen bei Investitionsprämie
Wer die Investitionsprämie nutzen möchte, muss bis 28. Februar 2021 den Antrag stellen. Dabei lauern aber einige Fallen, die teuer kommen können.
Falle 1: Fristverlängerung bis 31. Mai 2021 betrifft nicht die Antragstellung
In den Medien hat man vernommen, dass im Zusammenhang mit der Investitionsprämie eine Fristverlängerung geplant ist. Diese betrifft aber nicht – wie man meinen könnte – die Antragstellung, sondern die erste Maßnahme. Somit haben Unternehmen länger Zeit die beantragte Investition zu planen und in die Wege zu leiten.
Die Fristen würden dann – vorbehaltlich des Beschlusses im Parlament – folgendermaßen aussehen:
- 2.2021: Deadline Antrag über aws-Fördermanager
- 5.2021: Deadline erste Maßnahme (Bestellung, Lieferung, Beginn von Leistungen, An- und Bezahlung, Rechnung, Kaufvertrag oder Baubeginn)
- 2.2023: Deadline Investition fertig
- 2.2025: Deadline Großinvestitionen über 20 Mio. Euro fertig
- Abrechnung: sechs Monate ab Inbetriebnahme und Bezahlung
Falle 2: Automatisch 7 Prozent bei Ablehnung der 14-Prozent-Förderung
Investitionen in den Bereich Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit werden mit 14 Prozent gefördert; alle anderen förderbaren Investitionen mit 7 Prozent.
Wird eine Investition mit 14 Prozent beantragt und ist diese nur mit 7 Prozent förderbar, so erfolgt eine automatische Rückstufung auf 7 Prozent.
Tipp: Auf der aws-Website finden Sie jeweils den aktuellen Stand der FAQs. Dort werden viele Fragen zu Investitionen geklärt. Auch die Hotline zur Investitionsprämie (+43 1 501 75-400) klärt Zweifelsfragen ab.
Falle 3: Klassisches Homeoffice wird nur mit 7 Prozent gefördert
Durch die Corona-Krise statten viele Unternehmen ihre Mitarbeiter mit Infrastruktur für das Homeoffice aus. Und man könnte meinen, dass hier eine Investition in Digitalisierung vorliegt, die mit 14 Prozent gefördert wird. Aber: Headsets, Mikrofone, Mobiltelefone, Laptops oder Bildschirme fallen nicht in diesen Bereich und werden daher nur mit 7 anstelle von 14 Prozent gefördert. Webcams als Spezialequipment für Videokonferenzen bringen hingegen 14 Prozent (siehe Punkt 5 der FAQs).
Falle 4: Jede Investition auf eine separate Rechnung
Für jede Investition muss man eine separate Rechnung vorlegen können. Mehrere Stück ein und derselben abgerechneten Investition, können in einer Rechnung angeführt werden. Die Rechnung darf jedoch keine Positionen beinhalten, die nicht Gegenstand der Förderung sind (siehe Punkt 8 der FAQs).
Sie sehen: Der Weg zur Förderung ist nicht einfach. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Austria Wirtschaftsservice (aws): Investitionsprämie
Austria Wirtschaftsservice (aws): FAQs Investitionsprämie (Stand 24.11.2020)