Förderung erweitert für E-Bikes und Falträder
Unternehmen und Private bekommen bis zu 850 Euro Förderung, wenn sie in umweltfreundliche Mobilität investieren. Ein Überblick:
Welche Räder werden gefördert?
- (E-)Transportrad: muss mind. 80 kg Ladung transportieren können und die Leistung ist mit maximal 600 Watt begrenzt. Die Geschwindigkeit darf max. 25 km/h betragen.
- (E-)Faltrad ist ein für die Mitnahme als Gepäckstück konzipiertes Fahrrad. Die maximalen Abmessungen dürfen im gefalteten Zustand 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten.
- E-Fahrräder: sind nur förderbar für Betriebe, Vereine, Gebietskörperschaften und Gemeinden ab fünf Stück
Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Kauf (Rechnung) und längstens bis zum 29.02.2024 (12 Uhr) erfolgen. Bei E-Fahrrädern muss der Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
Höhe der Förderung
(E-)Transporträder, (E-)Falträder, E-Fahrräder für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden |
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Fahrradtyp | Bundesförderung pro Fahrrad |
Vom Sportfachhandel pro Fahrrad |
E-Fahrräder (ab einer Anzahl von 5 Stück) | 250 Euro | 150 Euro inkl. großes Fahrradservice oder drei Jahre Garantie |
E-Transporträder und Transporträder | 850 Euro | |
E-Falträder und Falträder | 450 Euro | |
Maximal | 30 % der förderungsfähigen Kosten |
(E-)Transportfahrräder und (E-)Falträder für Privatpersonen | ||
Fahrradtyp | Bundesförderung pro Fahrrad |
Vom Sportfachhandel pro Fahrrad |
E-Transporträder und Transporträder | 850 Euro | 150 Euro inkl. großes Fahrradservice oder drei Jahre Garantie |
E-Falträder und Falträder (nur bei Privatpersonen: Nachweis einer Öffi-Jahresnetzkarte als Selbstauskunft) |
450 Euro | |
Maximal | 50 % der förderungsfähigen Kosten |
Notwendige Unterlagen in elektronischer Form
- Rechnung für die Anschaffungskosten
- Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern beim Kauf elektrisch betriebener Fahrräder
- Nachweis des Besitzes einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV Jahresnetzkarte bei (E-)Falträdern für Privatpersonen (als Selbstauskunft)
- Meldezettel bei Privatpersonen
Umweltförderung: Onlineantrag für Privatpersonen
Umweltförderung: Onlineantrag für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine