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Förderung erweitert für E-Bikes und Falträder

Klienten-Info 00/2000
Förderung erweitert für E-Bikes und Falträder Foto © u_d7hddm5o - pixabay.com

Unternehmen und Private bekommen bis zu 850 Euro Förderung, wenn sie in umweltfreundliche Mobilität investieren. Ein Überblick:

Welche Räder werden gefördert?

  • (E-)Transportrad: muss mind. 80 kg Ladung transportieren können und die Leistung ist mit maximal 600 Watt begrenzt. Die Geschwindigkeit darf max. 25 km/h betragen.
  • (E-)Faltrad ist ein für die Mitnahme als Gepäckstück konzipiertes Fahrrad. Die maximalen Abmessungen dürfen im gefalteten Zustand 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten.
  • E-Fahrräder: sind nur förderbar für Betriebe, Vereine, Gebietskörperschaften und Gemeinden ab fünf Stück

Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Kauf (Rechnung) und längstens bis zum 29.02.2024 (12 Uhr) erfolgen. Bei E-Fahrrädern muss der Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammen.

Höhe der Förderung

(E-)Transporträder, (E-)Falträder, E-Fahrräder
für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden
Fahrradtyp Bundesförderung
pro Fahrrad
Vom Sportfachhandel
pro Fahrrad
E-Fahrräder (ab einer Anzahl von 5 Stück) 250 Euro 150 Euro inkl. großes Fahrradservice oder drei Jahre Garantie
E-Transporträder und Transporträder 850 Euro
E-Falträder und Falträder 450 Euro
Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten
(E-)Transportfahrräder und (E-)Falträder für Privatpersonen
Fahrradtyp Bundesförderung
pro Fahrrad
Vom Sportfachhandel
pro Fahrrad
E-Transporträder und Transporträder 850 Euro 150 Euro inkl. großes Fahrradservice oder drei Jahre Garantie
E-Falträder und Falträder
(nur bei Privatpersonen: Nachweis einer Öffi-Jahresnetzkarte als Selbstauskunft)
450 Euro
Maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten

Notwendige Unterlagen in elektronischer Form

  • Rechnung für die Anschaffungskosten
  • Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern beim Kauf elektrisch betriebener Fahrräder
  • Nachweis des Besitzes einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV Jahresnetzkarte bei (E-)Falträdern für Privatpersonen (als Selbstauskunft)
  • Meldezettel bei Privatpersonen

www.umweltfoerderung.at

Umweltförderung: Onlineantrag für Privatpersonen

Umweltförderung: Onlineantrag für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

Liste der förderungsfähigen Falträder

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