Energiekostenzuschuss für NPOs beantragen
Non-Profit-Organisationen können bis 30.6.2024 die erste Phase vom Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) beantragen.
Der NPO-EKZ ersetzt teilweise die Energiemehrkosten, die gemeinnützige Organisationen und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften aufgrund der gestiegenen Energiepreise zu tragen haben.
Die NPO dürfen nicht unternehmerisch tätig sein und müssen ihren Sitz in Österreich haben. Außerdem muss die Gründung vor dem 1.1.2022 liegen.
Antragsberechtigt ist eine Organisation, wenn der Zuschuss mind. 800 Euro beträgt. Die maximale Zuschusshöhe ist 500.000 Euro. Bei einem Zuschuss unter 15.000 Euro werden auch 500 Euro Antragskosten ersetzt.
|
Phase 1 |
Phase 2 |
Förderzeitraum |
Kalenderjahr 2022 |
Kalenderjahr 2023 |
Vergleichszeitraum |
Kalenderjahr 2021 |
Kalenderjahr 2021 |
Antragsfrist |
22.1. – 30.6.2024 |
1.7. – 31.12.2024 |
Ersatz von Energiemehrkosten |
max. 30 Prozent |
max. 50 Prozent |
Minimum Energiemehrkosten |
2.667 Euro |
1.600 Euro |
Energiemehrkosten
Die antragstellende Organisation gibt im Antrag die verbrauchte Energiemenge je Energieart und die Verbrauchskosten an – und zwar jeweils für 2021 und für den Förderzeitraum. Aus diesen Angaben errechnen sich die Energiemehrkosten je Energieeinheit, welche mit den verbrauchten Einheiten des Förderjahres zu multiplizieren sind. Für die Förderhöhe werden je nach Phase 30 oder 50 % der Energiemehrkosten errechnet.
Weitere Informationen und Antrag: www.ekz-npo.at