Energiekostenzuschuss 2 Voranmeldung möglich
Wer einen Energiekostenzuschuss für 2023 (EKZ 2) beantragen möchte, muss sich beeilen. Denn die Voranmeldung ist nur bis 2. November 2023 möglich.
Nach langem Warten kam die Anmeldemöglichkeit nun sehr plötzlich und mit einer äußerst kurzen Frist. Die verpflichtende Voranmeldung ist von 16. Oktober bis 2. November 2023 über den Fördermanager der aws möglich. Ab voraussichtlich 9. November kann der Antrag gestellt werden. Das sind die Eckdaten:
Wer ist betroffen?
Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive Unternehmen und unternehmerisch tätige Vereine und soll deren Mehrkosten an Energie abdecken. Die Förderung beginnt bei Energiemehrkosten von zumindest 5.000 Euro im Jahr 2023 gegenüber 2021.
Ausgenommen sind Staatsbetriebe, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
First come, first served
Wer sich zuerst anmeldet, bekommt zuerst die Antragsmöglichkeit und damit auch zuerst die Förderung bis die Fördermittel aufgebraucht sind.
Was ist zu tun?
Sowohl die Voranmeldung als auch der Antrag selbst sind im Fördermanager der aws vorzunehmen. Die Voranmeldung können auch wir für Sie durchführen.
Tipp: Eine Voranmeldung ist unkompliziert und verpflichtet zu nichts. Im Zweifel sollten Sie sich jedenfalls voranmelden.
AWS: Voranmeldung Energiekostenzuschuss II ab 16.Oktober 2023
Da die Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht wurde, sind Änderungen möglich.
Energiekostenpauschale
Alternativ zum Energiekostenzuschuss wird für Kleinstunternehmen eine Pauschalförderung angeboten. Bis 30.11.2023 18:00 Uhr kann die Förderung für das Jahr 2022 beantragt werden. Infos und Link zu Anmeldung finden Sie unter: