Seitenbereiche

Elternkarenz wird ab August voll angerechnet

Klienten-Info 08/2019
Elternkarenz wird ab August voll angerechnet

Kurz vor der Sommerpause hat der Nationalrat noch einiges beschlossen. So werden beispielsweise die Karenzeiten seit 1. August 2019 in voller Höhe angerechnet.

Anrechnung von Geburten bis 31.7.2019

Nach Anrechnung „alt“ wird laut Gesetz nur die erste Karenz in einem Dienstverhältnis für maximal zehn Monate angerechnet. Die gesetzliche Regelung kommt aber nur dann zur Anwendung, wenn der Kollektivertrag keine günstigere Anrechnung vorsieht.

Außerdem werden diese zehn Monate nur angerechnet für:

  • die Bemessung der Kündigungsfrist,
  • die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • das Urlaubsausmaß,
  • für andere von der Dienstzeit abhängige Ansprüche wie z.B. Gehaltsvorrückungen werden Karenzzeiten nur dann berücksichtigt, wenn es der Kollektivvertrag vorsieht.

Anrechnung von Geburten ab 1.8.2019

Die gesetzliche Elternkarenz bis maximal zum 2. Geburtstag des Kindes wird voll berücksichtigt – und zwar für alle Ansprüche, die von der Dienstzeit abhängen. Weiters gilt die Vollanrechnung für jedes Kind und nicht nur für eines.

Änderung im Mutterschutzgesetz

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.