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Die wichtigsten Corona-bedingten Fristverlängerungen für Unternehmer

Allgemein 05/2020
Die wichtigsten Corona-bedingten Fristverlängerungen für Unternehmer Foto © Андрей Яланский – stock.adobe.com

Für Unternehmer und Gesellschaften gibt es eine Reihe von Erleichterungen für das Aufstellen und die Einreichung der Jahresabschlüsse (für Bilanzstichtag zwischen 1.10.2019 und 31.7.2020), sowie die Abgabe der Steuererklärungen.

 

Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften:

            „normal“ 5 Monate ab Bilanzstichtag

            „Corona“ 9 Monate ab Bilanzstichtag

 

Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch:

„normal“ 9 Monate ab Bilanzstichtag

            „Corona“ 12 Monate ab Bilanzstichtag

 

Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 (betrifft alle Steuerpflichtigen, außer durch Steuerberater vertreten):

            „normal“ bis 30.4 (in Papierform) oder 30.6. (per Finanzonline)

            „Corona“ bis 31.08.2020

 

4. COVID-19-Gesetz

 

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