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Die mBGM bringt große Änderungen in der Lohnverrechnung

Klienten-Info 11/2018
Die mBGM bringt große Änderungen in der Lohnverrechnung

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) gilt ab 1.1.2019 und bringt eine Menge an Umstellungsaufwand. Wenn’s dann läuft, soll’s für alle einfacher werden.

Personalverrechner und Softwarehersteller schwitzen derzeit aufgrund einer der größten Abrechnungsumstellungen von Seiten der Krankenkassen seit Jahren. Die mBGM sieht vor, dass die Beitragsgrundlagen pro Mitarbeiter monatlich elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden. Das war bisher nur jährlich erforderlich. Damit es nicht zu einfach wird, wurden auch die Beitragsgruppen komplett umgestaltet.

Wer mit Lohnverrechnung zu tun hat, geht diese Tage auf Seminare und bildet sich weiter bzw. befasst sich mit der Umstellung in der Abrechnungssoftware. Doch dies geschieht im Hintergrund und ist für die meisten Klienten nicht sichtbar.

Neugestaltung der Mitarbeiteranmeldung

Sehr wohl betrifft Klienten die Neugestaltung der Anmeldung der Mitarbeiter. Die Anmeldung muss weiterhin VOR Arbeitsantritt erfolgen. Bei Arbeitsbeginn bis 31.12.2018 gilt noch das alte System:

1. Schritt: Einfache Aviso-Anmeldung übers Internet, Elda-Online, MAM-App, telefonisch oder per Fax vor Arbeitsbeginn
2. Schritt: Vollanmeldung mit umfangreichen Daten innerhalb von sieben Tagen

Das neue System ab 1.1.2019 streicht die Aviso-Anmeldung. Es genügt eine vereinfachte Anmeldung (das ist dann die Vollanmeldung vor Arbeitsantritt):

1. Schritt: Anmeldung mit Dienstgeberdaten, Grunddaten des Versicherten, Zuordnung Arbeiter / Angestellter / Lehrling etc., Zuordnung geringfügige Beschäftigung / freier Dienstvertrag / Betriebliche Vorsorge.

Die Angabe des Entgelts ist nicht mehr notwendig, da diese über die mBGM kommt. Eine Vor-Ort-Anmeldung per Telefon ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – beispielsweise wenn die Lohnverrechnung beim Steuerberater durchgeführt wird und die Kanzlei nicht erreichbar ist. Danach muss die elektronische Anmeldung in jedem Fall nachgeholt werden.

Tipp: Für den Fall der Fälle empfehlen wir eine telefonische Vor-Ort-Anmeldung unter der Telefonnummer 05 7807 60. Bitte uns unbedingt die Anmeldedaten zwecks Vollanmeldung zeitnah übermitteln.

Infos zum Entfall der Mindestangaben-Anmeldung (Aviso-Anmeldung)

Hinweis für unsere Lohnverrechnungsklienten:

Wir garantieren eine rechtzeitige Anmeldung, wenn Sie uns drei Werktage vor Arbeitsantritt die Anmeldedaten per Email schicken. Falls Sie uns die Daten in einem kürzeren Zeitraum vor Arbeitsantritt senden, können wir keine Garantie abgeben, werden uns aber stets um eine rechtzeitig Anmeldung bemühen.

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