Denken Sie rechtzeitig an den Gewinnfreibetrag 2023
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Handeln Sie noch vor dem 31.12.!
Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen mit unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):
Voraussetzungen |
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Natürliche Person (auch als Mitunternehmer) |
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betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb) |
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung |
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Grundfreibetrag: |
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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: |
Investitionen |
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Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV) |
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Gebäude und Mieterinvestitionen |
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Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank |
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nicht PKWs (auch keine E-Autos), Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung) |
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nicht Luftfahrzeuge |
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nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung |
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nicht von Konzerngesellschaft gekauft |
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nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie |
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nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter |
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Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte) |
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Mindestnutzungsdauer 4 Jahre |
Tipp 1: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2023, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Tipp 2: Sie können den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag optimieren, wenn Sie in Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag investieren und für „andere“ Investitionen den Investitionsfreibetrag (IFB) als zusätzlichen Absetzposten in Höhe von 10 bzw. 15 Prozent geltend machen. Für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes sowohl den IFB als auch den Gewinnfreibetrag geltend zu machen, ist nicht möglich.