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Denken Sie rechtzeitig an den Gewinnfreibetrag 2023

Klienten-Info 10/2023
Denken Sie rechtzeitig an den Gewinnfreibetrag 2023 Foto © Jürgen Fälchle – Fotolia.com

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Handeln Sie noch vor dem 31.12.!

Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen mit unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

Voraussetzungen

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Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)

o

betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)

o

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung

o

Grundfreibetrag:
15% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 4.500 Euro).
Wird automatisch berücksichtigt, daher kein Handlungsbedarf

o

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB insgesamt: 45.950 Euro
Achtung: neben Betriebsausgabenpauschale ist der GFB nicht möglich.

Investitionen

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Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)

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Gebäude und Mieterinvestitionen

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Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank

nicht PKWs (auch keine E-Autos), Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)

nicht Luftfahrzeuge

nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung

nicht von Konzerngesellschaft gekauft

nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie

nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter

o

Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)

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Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp 1: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2023, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Tipp 2: Sie können den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag optimieren, wenn Sie in Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag investieren und für „andere“ Investitionen den Investitionsfreibetrag (IFB) als zusätzlichen Absetzposten in Höhe von 10 bzw. 15 Prozent geltend machen. Für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes sowohl den IFB als auch den Gewinnfreibetrag geltend zu machen, ist nicht möglich.

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