Denken Sie rechtzeitig an den Gewinnfreibetrag 2022
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Handeln Sie noch vor dem 31.12.!
Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen mit unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):
Voraussetzungen |
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Natürliche Person (auch als Mitunternehmer) |
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betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb) |
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung |
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Grundfreibetrag: |
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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: |
Investitionen |
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Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV) |
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Gebäude und Mieterinvestitionen |
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Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank |
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nicht PKWs (auch keine E-Autos), Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung) |
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nicht Luftfahrzeuge |
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nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung |
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nicht von Konzerngesellschaft gekauft |
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nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie |
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nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter |
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Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte) |
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Mindestnutzungsdauer 4 Jahre |
Tipp 1: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2022, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Tipp 2: Für Investitionen ab 2023 wurde der Investitionsfreibetrag (IFB) als zusätzlicher Absetzposten in Höhe von 10 bzw. 15 Prozent wieder eingeführt. In manchen Fällen könnte es sich lohnen mit Investitionen bis 2023 abzuwarten und für den Gewinnfreibetrag heuer in Wertpapiere zu investieren.