Denken Sie rechtzeitig an den Gewinnfreibetrag 2018
Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag absetzen zu können.
Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen in unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):
Voraussetzungen |
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Natürliche Person (auch als Mitunternehmer) |
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betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb) |
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung |
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Grundfreibetrag: |
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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: |
Investitionen |
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Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (zB Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV) |
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Gebäude und Mieterinvestitionen |
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Wertpapiere: Seit heuer können Sie wieder in §14-Wertpapiere investieren. Fragen Sie Ihre Bank |
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nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung) |
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nicht Luftfahrzeuge |
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nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung |
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nicht von Konzerngesellschaft gekauft |
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nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie |
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nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter |
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Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte) |
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Mindestnutzungsdauer 4 Jahre |
Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2018, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.