COVID-19 ÖGK stundet automatisch
Aufgrund der außergewöhnlichen Situation stundet die Österreichische Gesundheitskasse ÖGK alle ausständigen Beiträge bis auf weiteres automatisch.
Mit 16. März 2020 hat die ÖGK verlautbart, dass die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen unterstützt werden:
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
Dies gilt vorerst für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020.
Stundungs- u. Ratenansuchen sind daher vorerst nicht mehr notwendig.
Achtung: Die ÖGK hat keine Information veröffentlicht, wonach von der Verhängung von Stundungszinsen (derzeit 3,88 %) abgesehen wird!
Info ÖGK vom 16.03.2020
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857778&portal=oegkportal&viewmode=content
Dienstnehmer weiterhin vor Arbeitsantritt anmelden
Alle Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden, dies ist unverändert. Wir unterstützen Sie gerne. Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie selbst eine Aviso Anmeldung durchführen, die Vollanmeldung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen.
Auch die BUAK sichert bis 30.4.2020 Erleichterungen zu
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse BUAK sichert zu (Stand 17.03.2020 Homepage BUAK) bis 30.04.2020 keine Mahnungen zu versenden, keine Exekutionen zu beantragen oder Insolvenzanträge zu stellen.
Stundungs-und Ratenansuchen sind weiterhin zu stellen.
https://www.buak.at/cms/BUAK/BUAK_0.a/1342627264003/home/home/coronakrise-faqs-im-bereich-der-buak