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Checkliste zur Hausdurchsuchung

Klienten-Info 01/2024
Checkliste zur Hausdurchsuchung Foto © pichetw - Fotolia.com
  • Verständigen Sie umgehend die Geschäftsleitung (Mobiltelefonnummern hinterlegen).
  • Verständigen Sie den Rechtsanwalt, in Finanzstrafverfahren auch Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, und allfällige sonstige Vertrauenspersonen.
  • Bitten Sie die Polizeibeamten in ein Besprechungszimmer, sodass die übrigen Kunden des Unternehmens aber auch die übrigen Mitarbeiter, diese nicht sofort wahrnehmen. Kaffee und Wasser kann und darf angeboten werden, ohne in den Verdacht des Anfütterns zu geraten; bitten Sie um Geduld, bis die Geschäftsführung und der Anwalt eingelangt sind. Führen Sie bis dahin keine inhaltlichen Gespräche mit den Beamten!
  • Nach dem Eintreffen der Geschäftsleitung und des Rechtsanwalts:
    • Gemeinsames Studium der Durchsuchungsanordnung, kurze Sachverhaltsklärung (unter vier Augen).
    • Beginnen Sie, ein eigenes Protokoll zu führen, in dem Sie die anwesenden Personen und die wesentlichen Handlungen selbst festhalten.
    • Allenfalls Hinzuziehung des IT-Verantwortlichen (sollte die Sicherstellungsanordnung auch elektronische Daten umfassen) und Abklärung, ob dieser in der Lage ist, die gewünschten Daten zu isolieren.
  • Bei Berufsgeheimnisträgern jedenfalls:
    • gegen die Durchsuchung aussprechen,
    • unter Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht (und zwar auch dann, wenn man nicht Berufsgeheimnisträger ist, sich bei den sicherzustellenden Unterlagen aber Dokumente befinden, die zum Zwecke der Beratung oder Verteidigung durch einen Berufsgeheimnisträger oder vom Durchsuchten selbst erstellt wurden),
    • den Wiederspruch zur Sicherstellung erklären,
    • die Versiegelung beantragen,
    • schlussendlich die Protokollierung dieser Erklärungen begehren.
  • In der Regel ist es zur Vermeidung der Sicherstellung von Unterlagen und Daten, die Zufallsfunde beinhalten könnten, sinnvoller, an der Durchsuchung mitzuwirken. Das bedeutet, dass man die Unterlagen selbstständig zusammensucht und den Behörden übergibt oder deren Standort zeigt. Weisen Sie darauf hin, dass die Übergabe aber nicht freiwillig erfolgt und Sie daher nicht auf Ihre prozessualen Rechte verzichten.
  • Fotografieren Sie vorweg die durchsuchten Räume und Kästen und dokumentieren Sie parallel zu den Strafverfolgungsbehörden die sichergestellten Unterlagen.
  • Bei der Sicherung von elektronischen Daten (in der Regel ist immer ein EDV-Techniker der Polizei vor Ort) empfiehlt es sich in der Regel, zu kooperieren und gemeinsam mit dem zuständigen Ermittlungsleiter vor Ort abzuklären, welche Verzeichnispfade und/oder welche Teile von welchen E-Mail-Accounts von Interesse sind. Gerade im Bereich der elektronischen Daten besteht stets die hohe Gefahr, dass sich Zufallsfunde darin verbergen, die massive negative Auswirkungen mit sich bringen könnten.
  • Fertigen Sie zumindest von jenen Unterlagen, die Sie für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigen, noch im Zuge der Durchsuchung Kopien an, um zu vermeiden, dass Sie möglicherweise über Wochen nicht auf diese Unterlagen zugreifen können.
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