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Benefits und Incentives an Mitarbeiter

Klienten-Info 11/2022
Benefits und Incentives an Mitarbeiter Foto © alvarez – istockphoto.com

Gut ausgebildete und einsatzbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten stellt viele Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Es gibt eine Reihe an steuerfreien Geschenken und Incentives, mit denen Sie besonders motivieren können.

Gewinnbeteiligung

Teuerungsprämie (nur 2022 und 2023)

  • bis 2.000 Euro pro Jahr ohne Voraussetzung
  • weitere 1.000 Euro: Gruppenkriterium (siehe unten) oder lohngestaltende Vorschrift
  • Gewinnbeteiligung und Teuerungsprämie zusammen bis 3.000 Euro pro Jahr möglich.
  • Vorteil: von allen Abgaben befreit.
  • Weitere Infos: Information Finanzministerium zur Teuerungsprämie

Gutscheine, Sachgeschenke

  • bis 186 Euro pro Jahr
  • kein Bargeld
  • Übergabe im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (auch virtuell)
  • auch für Geburtstagsgeschenke möglich
  • auch eine Autobahnvignette und Goldmünzen möglich
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Feiern, Betriebsausflug

Jubiläumsgeschenk

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

Freie oder verbilligte Mahlzeiten

  • bis 8,00 Euro pro Arbeitstag für Restaurant- oder Lieferservice-Gutscheine
  • bis 2,00 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
  • unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (z.B. Werksküche, Kantine)
  • Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien

Homeoffice-Pauschale

  • bis 300 Euro pro Jahr
    (3 Euro pro Homeoffice-Tag für max. 100 Tage)
  • Homeoffice-Vereinbarung und Aufzeichnung Homeoffice-Tage notwendig
  • Weitere Infos: Rz 766h ff Lohnsteuerrichtlinien

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Öffi-Ticket

  • Öffi-Ticket muss zumindest am Wohnort oder der Arbeitsstätte gelten
  • Ticket kann auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden.
  • Pendlerpauschale: abzüglich Ticketwert absetzbar (ab 2023)
  • Weitere Infos: Rz 750a ff Lohnsteuerrichtlinien

Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge

Mitarbeiterrabatte

E-Auto als Firmenwagen

  • Kein Sachbezug (weder für das KFZ noch für unentgeltliches Aufladen)
  • Gilt auch für E-Bikes, E-Motorräder, E-Scooter
  • Befreiung für Kostenersatz Ladestrom ab 2023 geplant
  • Weitere Infos: Rz 175b ff Lohnsteuerrichtlinien

Firmenhandy, Computer & Co.

  • Kein Sachbezug, auch wenn gelegentliche Privatnutzung erlaubt.
  • Dienstliches Interesse notwendig (z.B. Homeoffice oder Außendienst)
  • Auch für Weiterbildungen in dienstlichem und privatem Interesse möglich
  • Homeoffice-Pauschale kann zusätzlich gewährt werden
  • Weitere Infos: Rz 277 ff Lohnsteuerrichtlinien

Mitarbeiterbeteiligung

  • 3.000 Euro pro Jahr
  • Gruppenkriterium (siehe unten)
  • In Frage kommen: Aktien, GmbH-Anteile, echte stille Beteiligung
  • Weitere Infos: Rz 85 ff Lohnsteuerrichtlinien

Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Zuwendungen und Geschenke nur dann, wenn sie an alle Mitarbeiter oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.

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