Behinderung: Was ist absetzbar?
Menschen mit Behinderung ab 25 % Erwerbseinschränkung können einen Behindertenfreibetrag von der Steuer absetzen. Dieser wurde nun um einiges angehoben und gilt bereits für das Steuerjahr 2019.
Freibetrag
Ab 25 % Behinderung können die tatsächlichen Krankheitskosten oder ein pauschaler Freibetrag geltend gemacht werden. Der Freibetrag wurde 2019 erhöht.
Behindertenfreibetrag |
bis 2018 |
ab 2019 |
25% bis 34% |
75 € |
124 € |
35% bis 44% |
99 € |
164 € |
45% bis 54% |
243 € |
401 € |
55% bis 64% |
294 € |
486 € |
65% bis 74% |
363 € |
599 € |
75% bis 84% |
435 € |
718 € |
85% bis 94% |
507 € |
837 € |
ab 95% |
726 € |
1.198 € |
Wer ganzjährig Pflegegeld bezieht kann nicht den Freibetrag sondern nur die tatsächlichen Ausgaben absetzen.
Pauschale für Diätverpflegung
Bei bestimmten Krankheiten kann man die Zusatzkosten für die Krankendiät pauschal absetzen:
- Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie, Aids: 70 € pro Monat
- Gallen-, Leber-, Nierenkrankheit: 51 € pro Monat
- andere innere Erkrankungen (Magen, Herz): 42 € pro Monat
Hier wird eine Anhebung erwartet.
Transportkosten
Gehbehinderte mit eigenem KFZ können, sofern die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, einen zusätzlichen Freibetrag von 190 € pro Monat absetzen. Wer über kein eigenes KFZ verfügt und zu mindestens 50 % erwerbsgemindert ist, kann Taxikosten bis 153 € pro Monat geltend machen. Auch hier wird eine Anhebung erwartet.
Hilfsmittel
Unregelmäßige Ausgaben im Zusammenhang mit der Behinderung wie z.B. für Rollstuhl, Hörgerät, Wohnungsadaptierung sowie Kosten der Heilbehandlung wie Kur, ärztliche Kosten oder Medikamente kann man zusätzlich zum Freibetrag absetzen. Erhaltene Kostenersätze sind abzuziehen.
Tatsächliche Kosten
Anstelle des Freibetrages können Sie die tatsächlichen Ausgaben absetzen (z.B. Kosten für Pflegeheim). Davon müssen das Pflegegeld und bei auswärtiger Pflege eine Haushaltsersparnis von 156,96 € monatlich abgezogen werden.
Familie
Ausgaben für Behinderung können auch für Kinder und (Ehe-)Partner mit Einkommen bis 6.000 € pro Jahr abgesetzt werden.
Formular
Beilage L1ab für die eigene Behinderung und Behinderung des Partners
Beilage L1k für Behinderung eines Kindes
Weitere Infos
Finanzministerium: Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung
Achtung: Information enthält noch die Freibeträge bis 2018