Automatische Erhöhung von Sozialleistungen
Nun wird auch die „kalte Progression“ bei vielen Sozialleistungen abgeschafft. Ab 1. Jänner 2023 werden daher folgende Leistungen an die Inflation angepasst.
- Familienbeihilfe: Außerdem wird der Schulstartbonus ab 2023 im August statt im September ausbezahlt.
- Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag
- Kinderbetreuungsgeld: Gilt für nicht einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Die pauschale Zuverdienstgrenze steigt von 16.200 auf 18.000 Euro.
- Familienzeitbonus: Außerdem wird der Familienzeitbonus nicht mehr auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug angerechnet.
- Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld
- Krankengeld: bestimmen zukünftig die Krankenkassen
- Umschulungsgeld
- Studienbeihilfe und Studienabschluss-Stipendium
Die Anpassung erfolgt jedes Jahr mit 1. Jänner – beginnend 2023. Die Studienbeihilfe wird jeweils am 1. September valorisiert.
Bundesgesetzblatt I Nr. 174/2022