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Automatische Erhöhung von Sozialleistungen

Klienten-Info 11/2022
Automatische Erhöhung von Sozialleistungen Foto © Charles McArthur - pixabay.com

Nun wird auch die „kalte Progression“ bei vielen Sozialleistungen abgeschafft. Ab 1. Jänner 2023 werden daher folgende Leistungen an die Inflation angepasst.

  • Familienbeihilfe: Außerdem wird der Schulstartbonus ab 2023 im August statt im September ausbezahlt.
  • Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag
  • Kinderbetreuungsgeld: Gilt für nicht einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Die pauschale Zuverdienstgrenze steigt von 16.200 auf 18.000 Euro.
  • Familienzeitbonus: Außerdem wird der Familienzeitbonus nicht mehr auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug angerechnet.
  • Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld
  • Krankengeld: bestimmen zukünftig die Krankenkassen
  • Umschulungsgeld
  • Studienbeihilfe und Studienabschluss-Stipendium

Die Anpassung erfolgt jedes Jahr mit 1. Jänner – beginnend 2023. Die Studienbeihilfe wird jeweils am 1. September valorisiert.

Bundesgesetzblatt I Nr. 174/2022

 

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