Arbeiten in den Ferien – Achtung auf Verdienstgrenze
Die Ferienzeit wird oft genutzt, um etwas Geld zu verdienen. Dabei sollte man unbedingt auf die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe achten, da auch der neue Familienbonus Plus von der Familienbeihilfe abhängt.
Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag in Höhe von
- 125 Euro pro Monat für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr (d.s. 1.500 Euro jährlich) bzw.
- 41,68 Euro pro Monat für ein volljähriges Kind (d.s. 500 Euro jährlich)
Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz in Österreich, EU/EWR bzw. Schweiz und dass ausreichend Lohnsteuer abgeführt wird.
Den Familienbonus Plus gibt es seit Anfang 2019. Er kann entweder gleich über die Lohnverrechnung berücksichtigt werden (Formular E30) oder im Nachhinein über die Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung beantragt werden.
Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe
Kinder bis zum Ende des 19. Lebensjahres müssen sich keine Sorgen machen. Sie können verdienen so viel sie wollen, ohne dass den Eltern die Familienbeihilfe und der Familienbonus Plus gekürzt wird.
Für Kinder über 19 Jahre gilt eine Verdienstgrenze von 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Die Grenze ist das steuerpflichtige Einkommen – also nach Abzug der Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Übersteigt das Einkommen die 10.000 Euro-Grenze so wird die Familienbeihilfe um den übersteigenden Betrag gekürzt und ist zurückzuzahlen. Die Familienbeihilfe beträgt derzeit für ein Kind in Österreich ab dem 19. Lebensjahr 165,10 Euro pro Monat (ohne Berücksichtigung Geschwistererhöhung). Fällt die Familienbeihilfe zur Gänze weg, so wird auch der Familienbonus Plus von 500 Euro gestrichen.
Tipp: Steuerausgleich
Wenn das Kind nur in den Ferien jobbt, erhält es wahrscheinlich die gesamte bezahlte Lohnsteuer retour. Dazu kann man im Folgejahr einen Steuerausgleich durchführen oder auf die antraglose Arbeitnehmerveranlagung warten.
Auch wer wenig verdient und von Vornherein keine Lohnsteuer abgezogen bekommt, sollte einen Steuerausgleich machen. Niedrigverdiener bekommen eine Erstattung bis zu 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, aber maximal 400 Euro zurück.