Anrecht auf Papamonat
Der Papamonat ist ab September 2019 für alle Väter möglich. Mit 1.9.2019 haben alle Väter das Recht, ein Monat nach der Geburt mit der Familie zu verbringen.
Bisher hatten im Wesentlichen nur Väter im öffentlichen Dienst bzw. bei entsprechendem Kollektivvertrag den Anspruch auf einen Papamonat. Alle anderen Väter im Dienstverhältnis mussten sich mit ihrem Dienstgeber einigen.
Voraussetzungen und Meldefristen
Die Voraussetzung für den Papamonat ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind. Außerdem muss man folgende Meldefristen beachten:
- Vorankündigung: Der Papamonat muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin dem Arbeitgeber angekündigt werden.
- Meldung der Geburt: Die Geburt ist unverzüglich zu melden.
- Meldung Beginn Papamonat: Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Antrittszeitpunkt gemeldet werden.
Dauer Papamonat und Entgelt
Der Papamonat kann für einen Monat ab dem Tag der Geburt bis zum Ende des Mutterschutzes in Anspruch genommen werden. Während des Papamonats zahlt der Dienstgeber kein Entgelt, dafür kann man einen Familienzeitbonus von 22,60 Euro täglich (somit rund 700 Euro) beantragen.
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Ab der Vorankündigung, frühestens aber vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin haben Väter einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Der Schutz endet vier Wochen nach dem Papamonat.
Ab wann gilt das Gesetz?
Das neue Gesetz gilt für Geburtstermine ab 1.9.2019, wobei für errechnete Geburtstermine zwischen 1.9. und 30.11. die Dreimonatsfrist unterschritten werden darf.