Achten Sie auf das Copyright
Keine Website kommt ohne Bilder und Grafiken aus. Auch kurze Filme und Musikstücke werden immer beliebter. Doch wie sieht es mit dem Urheberrecht aus?
Urheberrechtlicher Schutz
Ein Werk genießt urheberrechtlichen Schutz. Das bedeutet, dass der Urheber (z.B. Fotograf, Texter) das Recht hat, die Verwendung zu verbieten oder an Bedingungen wie Entgelt und namentliche Nennung zu knüpfen. Urheberrechtlich geschützt sind insbesondere:
- Texte
- Musik
- Fotos
- Filme
- Computerprogramme
- Datenbanken
- Layout
- Grafiken
Wichtig: Prüfen Sie Ihre Website auf geschützte Inhalte und wie eine namentliche Nennung zu erfolgen hat. Das übliche © für Copyright ist übrigens in Europa nicht zwingend erforderlich. Ein dezenter Hinweis beim Foto ist die sicherste Methode. Ein „Mouse-Roll-Over“ ist aktuell erlaubt, bietet aber Diskussionsmöglichkeit.
Neben dem Urheberrecht des Fotografen müssen auch die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung im Internet zustimmen. Bei Veranstaltungen empfiehlt sich ein entsprechender Hinweis im Eingangsbereich bzw. eine schriftliche Zustimmung von Mitarbeitern zu Fotos auf der Firmen-Website.
Abmahnungsunwesen
Es gibt Rechtsanwälte, die massenhaft Abmahnungen mit Strafzahlungsforderungen aussenden und dies als eigenen Geschäftszweig betreiben. Obwohl diese vor allem in Deutschland tätig werden, bekommen auch immer mehr österreichische Website-Betreiber diese unfreundlichen Briefe.
Tipp: Entgegen gegenteiliger Behauptung gilt österreichisches Recht. Sollte die Urheberrechtsverletzung begründet sein, weil z.B. keine Nennung erfolgt ist, so ist zumindest die Forderung der überhöhten Anwaltskosten nicht berechtigt. In Österreich gelten wesentlich geringere Fixbeträge. Betroffene sollten sich umgehend rechtlich beraten lassen.
Weitere Informationen
Wirtschaftskammer: Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz