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Ökosoziale Steuerreform bringt Entlastungen und Belastungen

Klienten-Info 11/2021
Ökosoziale Steuerreform bringt Entlastungen und Belastungen Foto © Myimagine - Fotolia

Die Ökosoziale Steuerreform ist auf Kurs. Erste Maßnahmen sollen bereits Anfang 2022 gelten. Der Begutachtungsentwurf aus den betroffenen Ministerien liegt bereits vor. Wir geben einen Überblick über die steuerlichen Maßnahmen:

Regionaler Klimabonus (ab 2022)

Ein Teil der geplanten CO2-Bepreisung wird als Klimabonus an die Bevölkerung zurückbezahlt. Der Bonus soll einmal pro Jahr an jede natürliche Person ausbezahlt werden. Der Bonus beträgt zwischen 100 und 200 Euro, je nachdem wie gut die jeweilige Gemeinde urbanisiert und an den öffentlichen Verkehr angebunden ist. Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten den halben Bonus. Welche Gemeinden in welche Bonusstufe fallen, regelt eine Verordnung. Im Internet kursieren zahlreiche Karten, die aber noch nicht den Letztstand darstellen.

Senkung Krankenversicherungsbeiträge (ab Juli 2022)

Niedrigverdiener bis 2.500 Euro Bruttobezug pro Monat zahlen um bis zu 1,7 Prozentpunkte weniger an KV-Beträgen. Auch Pensionisten bis 2.200 Euro Bruttopension erhalten eine Ermäßigung:

  Bis Brutto pro Monat in Euro Beitrag in Prozent Ab Brutto pro Monat in Euro Beitrag in Prozent
Dienstnehmer 2.500 2,17 – 3,67 2.501 3,87
Beamte 2.500 2,40 – 3,90 2.501 4,10
Selbständige und Bauern 2.500 5,10 – 6,60 2.501 6,80
Lehrlinge 2.500 0,00 – 1,47 2.501 1,67
Pensionisten 2.200 3,40 – 4,90 2.201 5,10

Die Beitragssätze für den Dienstgeber bleiben unverändert.

 

Senkung Einkommensteuer (2. Stufe ab Juli 2022, 3. Stufe ab Juli 2023)

Die erste Stufe wurde bereits gesenkt. Nun folgen die Stufen zwei und drei:

Stufe Einkommen pro Jahr in Euro Grenzsteuersatz alt Grenzsteuersatz neu ab
1 11.000 – 18.000 25 % 20 % 1.1.2020
2 18.001 – 31.000 35 % 30 % 1.7.2022
3 31.001 – 60.000 42 % 40 % 1.7.2023

 

Freibetrag für Mitarbeitergewinnbeteiligungen (ab 2022)

 

Befreiung für bis 2021 ab 2022
Kapitalbeteiligungen 3.000 Euro 3.000 Euro
Gewinnbeteiligung 3.000 Euro

 

Erhöhung Familienbonus Plus (ab Juli 2022)

 

  Bonus pro Kind und Jahr in Euro
bis Juni 2022 ab Juli 2022
Familienbonus plus 1.500 2.000
Familienbonus plus ab 18 Jahre 500 650
Kindermehrbetrag (Niedrigverdiener) 250 450

 

Senkung Körperschaftsteuer (ab 2023 und 2024)

 

  bis 2022 ab 2023 ab 2024
Körperschaftsteuersatz in Prozent 25 24 23

 

Erhöhung Grenze Geringwertige Wirtschaftsgüter „GWG“ (ab 2023)

 

  bis 2019 ab 2020 ab 2023
GWG-Grenze für Sofortabschreibung 400 Euro 800 Euro 1.000 Euro

 

Erhöhung Gewinnfreibetrag (ab 2022)

 

Gewinnfreibetrag bis 2021 ab 2022
Für die ersten 30.000 Euro (Grundfreibetrag) 13 % 15 %

 

Einführung Ökologischer Investitionsfreibetrag (ab 2023)

 

Investitionsfreibetrag Wirtschaftsgüter „Ökologisierung“ Wirtschaftsgüter „Sonstige“
als zusätzliche Betriebsausgabe 15 % 10 %

 

Die geplanten Maßnahmen liegen im Begutachtungsentwurf vor. Es kann sich daher noch Einiges ändern. Wir halten Sie am Laufenden.

Gesetzesgrundlagen (Stand Begutachtungsentwurf)

Begutachtungsentwurf Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I

Begutachtungsentwurf Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil II – ÖkoStRefG 2022 Teil II

Begutachtungsentwurf Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III

Vortrag an den Ministerrat – Ökosoziale Steuerreform

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